Spielplätze sind Erlebnis- und Bewegungsräume. Sie unterliegen natürlichem Verschleiß und starker Abnutzung. Für Spielgeräte an öffentlich zugängigen Orten sowie in Kitas und Schulen haftet der Betreiber für Planung, Aufstellung, Wartung und Instandhaltung.
Als nach DIN SPEC 79161 qualifizierte Spielplatzprüferin führe ich die Abnahme von von neu errichteten Spielanlagen sowie auch die erforderlichen regelmäßigen Kontrollen durch.
Zusätzlich sind wir in der Lage, den Gehölz- und Pflanzenbestand eines Spielplatzes in Hinblick auf Zulässigkeit und Verkehrssicherheit zu bewerten.
Um die Sicherheit der Spielplatzgeräte und deren Standsicherheit zu gewährleisten, schreibt die DIN EN 1176 vor, dass einmal im Jahr der betriebssichere Zustand der Spielplatzgeräte durch einen Sachkundigen auf Normkonformität überprüftwerden muss.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 823 BGB, Schadenersatzpflicht und die DIN EN 1176/1177